Änderungen der SPO DHB zum 01.02.2008
Der Spielordnungsausschuss des DHB hat in Abstimmung mit dem Vizepräsidenten Sport des DHB folgende Änderung der Spielordnung beschlossen, deren amtlicher Text hiermit offiziell veröffentlicht wird und zum 01.02.2008 Gültigkeit erlangt. Der geänderte aktuelle Text der SPO DHB wird im Internet unter Ordnungen abgelegt.
Anhang 6 (zu § 11, § 12, §20 Abs. 5, § 24 Abs. 1 – 3, §39 Abs. 2, § 40 Abs. 1,
§ 46 Abs. 1 SPO DHB)
Richtlinien für die Feldhockeysaison 2007/08 der 1.Bundesliga Herren (Feld)
Unter D. Spielberechtigung (Abweichung von § 20 Abs. 5 Buchstabe a) wird Abs. 20 wie folgt geändert:
(20) Ein Spieler ist für Meisterschaftsspiele der Feldhockeysaison 2007 / 08, die nach dem 1. April 2008 ausgetragen werden, für einen Verein nur dann spielberechtigt, wenn er auch für alle Meisterschaftsspiele dieses Vereins in der Feldhockeysaison 2007 / 08, die bis zum 31.10.2007 ausgetragen worden sind, spielberechtigt war. Dies gilt nicht für Spieler, die nach dem 1.April 2007noch für die Altersklasse der Jugend A (U18) spielberechtigt sind.
Mit dieser Änderung wird sichergestellt, dass die ursprüngliche Absicht der Bundesligavereine, dass die Spielberechtigung für einen Verein ab 01.08.2007 für die gesamte Feldhockeysaison 2007/2008 bestehen muss, mit Ausnahme der zulässigen Wechsel von Jugendlichen erfüllt ist. Da entgegen der ursprünglichen Planung zwei Spieltage der Vorrunde (Ligaphase) erst im April 2008 gespielt werden, wäre nach der bisherigen Bestimmung eine Verstärkung für diese beiden Spiele möglich gewesen.
Die Hinzufügung der Jahreszahl 2007 im zweiten Satz beseitigt eine Ungerechtigkeit für Jugendliche des Jahrgangs 1989, denen bisher ein Vereinswechsel mit Spielberechtigung in der 1. Bundesliga zum 01.04.2008 verwehrt war. Damit haben Jugendliche der Jahrgänge 1989 bis 1991 die Möglichkeit, nach einem Vereinswechsel zum 01.04.2008 in einer Mannschaft der 1. Bundesliga Herren zu spielen, wenn sie denn einen Erwachsenenpass haben.
Frank Selzer, Vorsitzender des SOA |