Änderungen der SPO DHB ab 19.09. und 01.11.2008
Änderungen der SPO DHB ab 19.09.2008 zum Thema "Auszeit"
Gemäß Beschluss von Präsidium und Vorstand, veröffentlicht als Offizielle Mitteilung DHB-Vorstand Nr. 41 vom 19.9.2008, wurde die SPO DHB in Bezug auf die Regel zur Auszeit ergänzt.
In § 4 wird folgender Absatz 7 angefügt:
§ 4 Zuständigkeiten und Bestimmungen der Verbände
(7) Die Verbände können für ihren örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich abweichend von den Regeln für Feld- und Hallenhockey Bestimmungen darüber erlassen, ob und in welchen Spielklassen sie die in § 5.1 der Regeln für Feldhockey und der Regeln für Hallenhockey als DHB-Zusatz aufgeführten Auszeiten nicht übernehmen.
Änderungen der SPO DHB ab 01.11.2008 zum Thema "Bankstrafe"
Gemäß Beschluss von Präsidium und Vorstand, eingegangen am 27.10.2008, dass eine uneingeschränkte Einführung der „Bankstrafe“ (persönliche Strafe gegen Betreuer, die namentlich im Spielbericht eingetragen sind und zulässigerweise auf der Mannschaftsbank sitzen dürfen) nicht gewünscht und KSR und SOA empfohlen wird, eine Regelung zu finden, bei der die „Bankstrafe“ nur in „qualifiziert“ geleiteten Spielen Anwendung findet, wird im Vorgriff auf eine noch folgende Änderung im Text der betroffenen §§ 4, 28 und 32 SPO DHB in Bezug auf die „Bankstrafe“ in § 14.1 der Regeln für Feldhockey und der Regeln für Hallenhockey folgende Änderung der SPO DHB dem Sinn nach eingeführt:
- Die Anwendung der „Bankstrafe“ gegen Betreuer gemäß § 14.1 der Regeln für Feldhockey und der Regeln für Hallenhockey gilt generell für alle Spielklassen der Damen und Herren ab Oberliga aufwärts.
- In den genannten Spielklassen dürfen auf der Mannschaftsbank nur Betreuer (bis zu 3) Platz nehmen, die im Spielberichtsbogen namentlich eingetragen sind..
- Die LHV können entscheiden und Bestimmungen darüber erlassen, ob die Anwendung dieser Regel in ihrem örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich auch für andere Spielklassen unterhalb der Oberliga Damen und Herren sowie für Altersklassen der Jugend gelten soll, wenn dort Meisterschaftsspiele von qualifizierten/lizenzierten Schiedsrichtern geleitet werden. In solchem Fall müssen in diesen Klassen die Betreuer (bis zu 3) ebenfalls im Spielberichtsbogen namentlich eingetragen werden, und nur diese dürfen auf der Mannschaftsbank Platz nehmen.
- Da die KSR gemäß Offizieller Mitteilung DHB-Schiedsrichter Nr. 27 vom 11.8.2008 angekündigt hat, dass die „Bankstrafe“ ab 01.11.2008 durchgehend in allen Altersklassen des DHB mit weiterführenden Meisterschaften – also ab Mädchen A/ Knaben A und älter – eingeführt werden wird, haben diesbezüglich LHV bereits entsprechende Zusatzbestimmungen erlassen, die nicht immer mit dieser Änderung der SPO DHB übereinstimmen. Um Rechtssicherheit zu Beginn der Hallenhockeysaison zu schaffen, wird den LHV eine Übergangsfrist bis zum 31.12.1008 eingeräumt, ihre bereits erlassenen Zusatzbestimmungen den Bestimmungen der SPO DHB anzupassen. Bis zur Anpassung bleiben diese Zusatzbestimmungen der LHV gültig.
Frank Selzer
Spielordnungsausschuss des DHB
Vorsitzender
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