Stimmenverteilung beim Bundesjugendtag
Beim BJT 2015 haben die Mitglieder des BJV und die Jugendsekretärin jeweils eine Stimme. Die Mitgliedsvereine mit bis zu 30 jugendlichen Mitgliedern, die als spielberechtigt registriert sind, erhalten eine und für jede weiteren angefangenen 30 entsprechend registrierten spielberechtigten jugendlichen Mitglieder eine weitere Stimme. Erfasst werden die 10- bis 18-jährigen Jugendlichen.
Die Landeshockeyverbände haben je zwei Stimmen und eine weitere Stimme, falls mindestens ein Jugendsprecher entsprechend der JO DHB ihrem Verbandsjugendausschuss oder Verbandsvorstand angehört. DBei einem BJT können sich die Vereine und Landesverbände vertreten lassen. Ein Vertreter darf einschließlich eigener Stimmer maximal 50 Stimmen auf sich vereinen. Maßgeblich für die Anzahl der Stimmen ist der entsprechende Mitgliederbestand am letzten Tag des Monats, der dem Monat vorhergeht, in dem der BJT stattfindet.
Stimmenverteilung aller Vereine/Verbände entsprechend ihrer Mitglieder zum 26.02.2015 als Download:
» Stimmenverteilung (.pdf)
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