Hallenspielplan 2008/2009 Anlage zu den heutigen Mitteilungen ist der Spielplan für die Hallensaison 2008/2009. Ein Exemplar des Spielplans befindet sich in jedem Vereinsfach, außerdem eine Fülle weiterer Ausdrucke. Es wird darum gebeten, die Hinweise und Anmerkungen im Spielplan auf den Seiten 2/3 aufmerksam zu lesen und im Verein bekannt zu geben. Veranstaltungen, die durch den eigenen Verein durchgeführt werden, sind nicht in jedem Belegungsplan ausgewiesen und den Sportämtern durch die Vereine selbständig mitzuteilen. Die namentlichen Schiedsrichteransetzungen für die Oberligen (Damen und Herren) sowie für die Jugend-Meisterschaftsrunden (außer Mädchen und Knaben B) lagen bei Fertigstellung des Spielplans noch nicht vor und werden durch die jeweiligen Schiedsrichteransetzer im Internet veröffentlicht. Der Spielplan ist seit letzten Dienstag auch im Internet abrufbar. Für alle, die die Hinweise und Mitteilungen durch ihre Vereine nicht erhalten, hier erneut der Hinweis, dass die Spielergebnisse der Regionalligen Ost (Damen und Herren), der Oberligen (Damen und Herren) sowie der 1. Verbandsligen (Damen und Herren) unmittelbar nach dem Spielende auf die Berliner Telefon-Nummer 445 12 50 zu melden sind.
Stammspielermeldung Die Stammspielermeldungen sind bis zum 10. November 2008 abzugeben. Es wurden für alle Mannschaften die Formulare für Stammspielermeldungen in die Vereinspostfächer gelegt. Für alle 1. Mannschaften ist nur der obere Teil (Ansprechpartner für diese Mannschaft) auszufüllen, sofern keine 2. oder weitere Mannschaften in dieser Altersklasse gemeldet sind.
Hallenaufsichten / Müllentsorgung Es gibt seit einiger Zeit Unstimmigkeiten bezüglich der Müllentsorgung in Sporthallen mit Schlüsselverträgen. Es gibt zu unserer Anfrage inzwischen eine Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Frau Doris Pohlack), die alle kennen sollten. Frau Pohlack von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport teilt uns mit, dass sie davon ausgeht, dass es sich um Schlüsselverträge gemäß Nr. 5 Abs. 5 SPAN handelt (also der sogenannte kleine Schlüsselvertrag). Der Verein hat gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 SportFG Anspruch auf unentgeltliche Nutzung. Dies bezieht sich auch auf Unterhaltung und Bewirtschaftung. Nicht der Verein hat für die Müllentsorgung zu sorgen sondern der Betreiber der Sportanlage. Auch wenn es sich hier um einen Schulstandort handelt, hat der Verein den Schlüsselvertrag mit dem Bezirk, also Sportamt, geschlossen. Diesem obliegt für die Müllentsorgung zu sorgen. Hier müssen natürlich Absprachen mit der Schule getroffen werden, ob zusätzliche Mülltonnen aufgestellt werden müssen. Es handelt sich um ganz praktische Aspekte der Vertragserfüllung. Wenn einem Verein die Sportanlage gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 SportFG unentgeltlich überlassen wird, und das ist bei allen kleinen Schlüsselverträgen so, muss nicht im Nutzungsvertrag stehen, dass der Verein keine Müllentsorgung zu übernehmen hat, auch nicht, dass der Bezirk diese zu übernehmen hat, sondern dies hat das SportFG bereits geregelt. Bernd Wagner-Staacke Sportwart
Passlöschung In den Hockey-Mitteilungen Nr. 36 vom 27.10.2008 wurden die Vereine gebeten, bei den online-Löschungen das Datum 31.10.2008 einzutragen. Zwei Vereine haben dieses bei ca. 60 Löschungen leider unterlassen und mir damit wieder zusätzliche Arbeit bereitet. In dem Zusammmenhang sei mir der Hinweis gestattet, dass nur 16 Vereine von der Streichmöglichkeit zum 31.10.2008 Gebrauch gemacht haben, die anderen Vereine werden nun vermutlich Rechnungen erhalten, die jenseits von Gut und Böse sind. Jetzt noch eingehende online-Löschungen (nach dem 31.10.2008 - so geschehen vom BSC mit heutigem Datum) werden ordnungsgemäß zum 31.03.2009 ausgetragen. Hallenverzeichnis Alle Vereine erhalten heute mit dem Spielplan ein aktuelles Hallenverzeichnis. » Hallenverzeichnis 2008 (PDF) Dieses Verzeichnis ist aus technischen Gründen, auf die die Geschäftsstelle keinen Einfluss hat, leider noch nicht im Internet aktualisiert und abrufbereit. Die Geschäftsstelle bietet allen Interessenten an, dieses Verzeichnis über die Mail-Adresse des BHV anzufordern, bis es im Internet erscheint.
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