Erklärung zum Stichtag 1. November 2013
anlässlich der Feldhockey Bundesligaspiele im November 2013
In der laufenden Feldhockeysaison sind ausnahmsweise an den Wochenenden 2./3. und 9./10. November noch Meisterschaftsspiele der 1. Bundesliga Damen und Herren angesetzt.
Die Gültigkeit des Stichtags 1. November für die Beantragung einer Spielberechtigung wird durch diese Ausnahmeregelung nicht berührt; § 21 Abs. 1 und 2 SPO DHB gelten für einen Vereinswechsel unverändert.
Der 1. November behält also seine Verbindlichkeit als Stichtag so, als gäbe es die ausnahmsweise angesetzten BL-Feldspiele im November nicht.
Die in der laufenden Feldsaison bestehenden Spielberechtigungen der BL-Spielerinnen und BL-Spieler bleiben für die Teilnahme an den diesen Feldhockey Bundesligaspielen im November auch bei einem ordnungsgemäß beantragten Vereinswechsel zum 1. November erhalten, sofern der wechselnde Spieler noch nicht an einem Meisterschaftsspiel für seinen neuen Verein teilgenommen hat.
DHB Vorstand
Harald P. Steckelbruck |