Berlin

Offizielle Mitteilungen

BHV - Schiedsrichter • Nr. 79 vom 12.8.2019

Regeländerungen ab dem 01.08.2019

 

1. Ein Spiel besteht aus vier Spielvierteln zu je 15 Minuten, mit einer Pause von 2 Minuten zwischen dem ersten und zweiten Viertel sowie zwischen dem dritten und vierten Viertel. (da fehlte der Punkt) Die Halbzeitpause beträgt 10 Minuten.
(§17 SPO DHB)

 

2. Wird eine Strafecke verhängt, wird die Spielzeit für 40 Sekunden angehalten (um unter anderem den Verteidigern das Anlegen von Schutzausrüstung zu ermöglichen und den Angreifern, sich für die Ausführung der Strafecke aufzustellen), bevor die Strafecke freigegeben wird. Sind beide Mannschaften zur Ausführung der Strafecke bereit, gibt der Schiedsrichter die Strafecke und somit das das Spiel durch einen Pfiff wieder frei. Der Ball muss im Anschluss unverzüglich hereingegeben werden. Die Schiedsrichter sollen dafür sorgen, dass sich beide Mannschaften so schnell wie möglich zur Ausführung der Strafecke aufstellen.
Bei einer Wiederholungsecke wird zwar die Spielzeit wieder angehalten, aber es gibt keine 40 Sekunden mehr für beide Mannschaften um sich aufzustellen. Dies hat dann so schnell wie möglich zu erfolgen (ohne sichtliche Verzögerungen).
Anmerkung: Bitte teilt der verteidigenden Mannschaft freundlich mit, wie viel Zeit noch übrig ist, bis die 40 Sekunden beendet sind. Zum Beispiel, noch 20 Sekunden, noch 10 Sekunden. Sind die 40 Sekunden um, dann weist die verteidigende Mannschaft freundlich darauf hin, dass dies doch bitte bei der nächsten Strafecke zügiger zu erfolgen hat. Sollte es der verteidigenden Mannschaft beim zweiten Mal immer noch nicht möglich sein die Zeit einzuhalten, bedarf es einer persönlichen Verwarnung (grüne Karte) für die Person, welche aus eurer Sichtweise für die Verzögerung verantwortlich ist. Ich bitte auch zu beachten, dass dies für die ausführende Mannschaft der Strafecke ebenfalls zutrifft.

Empfehlung
a.) Schiedsrichter 1 stoppt die Spielzeit.
b.) Schiedsrichter 2 stoppt die 40 Sekunden bei einer Strafecke, egal ob diese im eigenen Schusskreis
stattfindet oder im Schusskreis des Kollegen. Nach Ablauf der 40 Sekunden startet Schiedsrichter 2 das
Spiel durch einen Pfiff. Falls erforderlich kann nach 30 Sekunden bereits eine verbale Ankündigung über
die verbleibenden 10 Sekunden Vorbereitungszeit gegeben werden.
c.) wir empfehlen den Lizenzschiedsrichtern den Einsatz von Funkgeräten zur besseren Kommunikation.

 

3. Wenn ein angreifender Spieler den Schusskreis vor der Ausführung der Strafecke betritt, muss sich der Spieler, der die Strafecke hereingibt, hinter die Mittellinie begeben. Die Strafecke wird wiederholt.
Anmerkung: Dies ist gerade für den Schiedsrichter gut zu erkennen und auch zu beobachten, der nicht für die Strafeckenausführung zuständig ist. Hier dann über Funk seinen Kollegen zur Unterbrechung der Strafecke auffordern (so, als würde die verteidigenden Mannschaft zu früh herauslaufen) und sich entsprechend austauschen. Dies bitte beachten, es kommt selten vor, aber es kommt vor und hat für die angreifende Mannschaft schon einen Nachteil, wenn der Strafeckenherausgeber ausgetauscht werden muss (Erfahrungswerte).

 

4. Jede Mannschaft kann wählen, ob sie einen Torwart mit Schutzausrüstung auf dem Spielfeld hat, oder nur mit Feldspielern am Spiel teilnimmt. Einer Mannschaft ist es nicht länger erlaubt mit einem Feldspieler mit den Rechten eines Torwartes zu spielen.
Anmerkung: Entweder ein Torwart mit kompletter Schutzausrüstung, oder nur Feldspieler. Es geht nicht mehr, dass ein Feldspieler ein andersfarbiges Trikot anzieht und damit die Rechte eines Torhüters übernimmt.

 

5. Nachdem ein Tor erzielt worden ist, wird die Spielzeit für 40 Sekunden angehalten, es sei denn, das Tor wird im Anschluss an einen 7-m-Ball verhängt.
Anmerkung: Sind nach dem Erzielen eines Tores beide Mannschaften vor Ablauf der 40 Sekunden erkennbar wieder bereit, das Spiel fortzusetzen, können die Schiedsrichter das Spiel auch vor Ablauf der 40 Sekunden wieder freigeben.

 

6. Ein Freischlag für den Verteidiger, der für ein Vergehen innerhalb des Schusskreises verhängt wurde, kann an beliebiger Stelle im Schusskreis ausgeführt werden.
Anmerkung: Ansonsten gilt wie bisher §13.1 Absatz b: Ein Freischlag für die Verteidiger, der in einem Bereich von 15m zur Grundlinie verhängt wird, muss an einer Stelle ausgeführt werden, die bis zu 15m von der Grundlinie entfernt sein darf und auf einer gedachten Linie liegt, die parallel zu den Seitenlinien durch den Ort des Regelverstoßes führt.

 

7. Ausführung eines Freischlags durch die angreifende Mannschaft im gegnerischen Viertelraum: Wird ein Freischlag durch einen Angreifer nicht unverzüglich ausgeführt, müssen ab sofort alle Spieler (auch Spieler, die sich im Schusskreis befinden) 5m Abstand zum Ort der Freischlagausführung haben. Wird ein Freischlag hingegen schnell ausgeführt (z.B. durch einen „Selfpass“), so dass die Verteidiger im Schusskreis keine Zeit haben den geforderten Abstand einzunehmen, ändert sich in der Vorgehensweise nichts. Die betreffenden Verteidiger dürfen den ausführenden Spieler weiterhin begleiten, sofern sie erst den Ball spielen oder versuchen zu spielen, wenn sich dieser mindestens 5m bewegt hat.
Anmerkung: Bitte hier auch beachten, dass der Verteidiger den angreifenden Spieler wirklich begleitet und sich nicht auf diesen zu bewegt. Ebenfalls darauf achten, dass die angreifende Mannschaft Abstand zum Ausführenden einhalten muss. Hier geht es nur um die Ausführung eines Freischlags was den Abstand betrifft. Bei der Ausführung eines Freischlags durch die angreifende Mannschaft im gegnerischen Viertelraum, darf der Ball nicht in den gegnerischen Schusskreis gespielt werden, bevor der Ball sich 5m bewegt hat, hat sich nichts geändert und bleibt wie gehabt, dass der Ball erst 5m bewegt (nicht zwingend in eine Richtung) werden muss, damit dieser in den Schusskreis gespielt werden darf, oder vorher von einem Verteidiger berührt worden ist.


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